Die Grundlagen unserer Arbeit als Gehörlosenseelsorge
Um gut arbeiten zu können haben wir uns zwei Fragen gestellt und beantwortet:
1) Was ist Zweck und Aufgabe der Gehörlosenseelsorge?
2) Was brauchen wir, damit die Arbeit auch gut funktioniert?
Daraus sind zwei Texte entstanden die hier auf dieser Seite zu finden sind:
1) Das “Selbstverständnis der Gehörlosenseelsorge”
2) Die “Standards der Gehörlosenseelsorge”
1) Selbstverständnis der Gehörlosenseelsorge in der EKvW
Allein die Gehörlosenseelsorge in der EKvW ermöglicht gebärdensprachlich orientierten Menschen sich als Teil der Kirche Jesu Christi zu begreifen und zu erleben.
a) Die Gehörlosenseelsorge in der EKvW ist gebärdensprachliche Gemeindearbeit
Daraus ergeben sich folgende Aufgabenfelder der Gehörlosenseelsorge:
- regelmäßige Gottesdienste in DGS in den Gehörlosengemeinden und Regionen
- Amtshandlungen für Gehörlose und deren hörende Angehörige
- aufsuchende Einzelseelsorge, wie z.B. Hausbesuche, Besuche im Altenheimen und anderen Wohnheimen, Krankenhaus, Schule, usw.
- Bei Bedarf KU mit Elternarbeit in Kooperation mit den Schulen vor Ort
- Gewinnung, Ausbildung und Begleitung von ehrenamtlich Mitarbeitenden in den Gemeinden
- an die jeweilige Gemeindestruktur angepasste Schwerpunktangebote, wie z. B . Kinder- und Jugendarbeit, Familienarbeit, Schwerpunkt Altersheim, Freizeiten, Kooperation mit Schulen (Eltern- und Lehrerarbeit), Trauerbegleitung, Gebärdenchorarbeit
- Nutzung visuell ansprechender Medien und Publikationen wie z.B. Regionaler Gemeindebrief, Homepage, soziale Netzwerke…
- Kontakte zu ökumenischen Partnern wie z.B. katholische Gehörlosenseelsorge oder der weltweiten Ökumene z.B. durch die Gehörlosenmission auf EKD-Ebene.
- Kirchliche Begleitung säkularer Ereignisse in der Gehörlosenwelt (z.B. in Schulen, Vereinen usw.)
c) Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Gehörlosenseelsorge
1) Zur Arbeit in der Gehörlosenseelsorge gehört die Bereitschaft,
- Gebärdensprach-Kompetenz zu erwerben und sich darin weiterzubilden.
- sich auf die Lebenswelt Gehörloser einzustellen sowie Verständnis und Akzeptanz der Gehörlosenkultur zu entwickeln.
- zur Nutzung gehörlosengerechter Kommunikationsformen, wie Fax, Bildtelefon, Webcam, SMS, Whatsapp …
- zur regelmäßigen Teilnahme an fachspezifischen Fortbildungen (Winterseminar, Pastoralkolleg)
- Einbindung in die Strukturen der GLS (Regionalkonvent, Gesamtkonvent, Winterseminar, DAFEG)
- für die Gehörlosengemeinde erreichbar zu sein, persönlich und telekommunikativ (Fax, Mail, SMS, …)
- mit gehörlosen Ehrenamtlichen zusammenzuarbeiten und gemeinsame Entscheidungsstrukturen in den Gemeinden anzustreben.
- zum kollegialen Austausch und zu gegenseitiger Vertretung
2) Zur Arbeit in der Gehörlosenseelsorge ist folgende Ausstattung erforderlich:
- Bereitstellung eines angemessenen gottesdienstlichen Ortes durch den Kirchenkreis (gute Ausleuchtung, Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Raum zur obligatorischen Gemeindeversammlung usw.)
- Bereitstellung von Dienstzimmer bzw. Besprechungsraum im Kirchenkreis
- Finanzielle Absicherung der Sachkosten durch den Kirchenkreis (z.B. Kosten für gebärdensprachliche Aus- und Weiterbildung, Kosten für gehörlosenspezifische Fortbildungen, Fahrtkosten, Kosten für Veranstaltungen, Verbrauchsmittel, Literatur, Medien, usw.)
- Bereitstellung einer Grundausstattung an Technik (z.B. Beleuchtung, Beamer, Telekommunikation usw.)
- Feste Pfarrstellenanteile pro Gehörlosengemeinde bzw. Region zur Gewährleistung einer Planungssicherheit
- Errichtung bzw. Fortführung der regionalen Schwerpunktpfarrstellen