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Gehörlosenseelsorge in der Evangelischen Kirche von Westfalen

Gemeindesprecher

sind die Vertreterinnen und Vertreter der westfälischen Gehörlosengemeinden

Ein Grundprinzip der evangelischen Kirche von Westfalen

Seit dem Jahr 2000 wählen die westfälischen Gehörlosengemeinden ihre Vertreterinnen und Vertreter selber.
Dieses Wahlverfahren haben 1999 alle westfälischen Gehörlosengemeinden gemeinsam beschlossen und zuletzt mit kleinen Änderungen 2015 bestätigt.

Jede Gehörlosengemeinde wählt in der Regel zwei Gemeindesprecherinnen oder Gemeindesprecher.
Zusätzlich können auch Vertreterinnen / Vertreter gewählt werden.

Die Amtszeit beträgt vier Jahre. Wiederwahl ist möglich. Die Wahl wird in der Regel geheim – also mit Stimmzetteln – durchgeführt.

Die Gemeindesprecherversammlung – ein Ort für alle Gemeinden

Zwei mal im Jahr treffen sich die Gemeindesprecherinnen und Gemeindesprecher zu der Gemeindesprecherversammlung.

Daran nehmen

  • alle GemeindesprecherInnen und deren VertreterInnen
  • die Laienprediger und
  • VertreterInnen der PfarrerInnen und der Landeskirchliche Beauftragte für Gehörlosenseelsorge teil.

Die Gemeindesprecherversammlung hat drei Hauptaufgaben

  • Austausch der Gemeinden
  • Informationen über regionale, westfälische und EKD-weite Themen
  • Beratung und Beschließung von Themen, die alle Gemeinden betreffen

Wahlordnung für das Amt der Gemeindesprecherin/des Gemeindesprechers